
Der Besuch des Amtsgerichts München am 28.11.2024 war für unsere Klasse nicht nur eine sehr interessante, sondern auch eine spannende und für manche vielleicht auch inspirierende Exkursion. Begonnen hat der Tag für uns um 8.20 Uhr direkt am Amtsgericht in der Nymphenburgerstraße nahe des Stiglmaierplatzes. Nach einer ausführlichen Sicherheitskontrolle inklusive Metalldetektor und Röntgen unserer Taschen, Jacken und Rucksäcke, ging es um neun Uhr los mit dem ersten Fall. Hierbei ging es um ein Diebstahlverfahren, wobei ein Mann verdächtigt wurde, ein Handy und Kopfhörer im Wert von ca. 165 € bei Saturn gestohlen zu haben. Besonders beeindruckend in diesem Fall war, dass der Verdächtigte, welcher bereits vorbestraft war, kein Deutsch sprach und daher ein Übersetzer anwesend war, der alles simultan auf Serbisch übersetzte. Nach langer Diskussion und Aussagen aller Beteiligten, insbesondere der Staats- und Rechtsanwälte, aber auch eines Zeugen, bei dem es sich um einen Ladendetektiv handelte, wurde der Verdächtigte schließlich schuldig gesprochen und es wurde eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verhängt.
Im zweiten Prozess ging es ebenfalls um einen Diebstahl. Hierbei wurde ein vorbestrafter Mann beschuldigt, Lebensmittel und Drogerieartikel, ohne zu bezahlen, mitgenommen zu haben. Allerdings gab es diesmal ein Geständnis und die Verlegung weiterer Entscheidungen auf einen anderen Termin, da der Angeklagte anführte unter paranoider Schizophrenie zu leiden. Er behauptete, dass ihn Stimmen zu diesen Taten verleitet hätten. Aus diesem Grund ist eine psychologische Feststellung seiner Schuldfähigkeit notwendig, bevor der Richter fortfahren kann. Daher endete dieser Prozess an dieser Stelle.
Nach einer anschließenden Pause sollte unsere dritte und letzte Verhandlung starten. Dabei sollte es um eine Nötigung gehen. Weitere Informationen erhielten wir allerdings nicht, denn die in diesem Fall involvierte Frau erschien leider nicht zu ihrem Gerichtstermin, weshalb das Hauptverfahren ausgesetzt wurde.
Schließlich konnten wir uns einen letzten Fall ansehen, bei dem es um eine enorme Tempoüberschreitung eines Motorradfahrers ging, wobei der Angeklagte diesem Vorwurf jedoch widersprach. Da allerdings die Umstände der Geschwindigkeitsmessung auch nach Befragung eines Zeugens nicht vollständig geklärt werden konnten (denn der Angeklagte behauptete, sich bei der Fahrt in einem Wheelie befunden zu haben, was der messende Polizist jedoch nicht gesehen hatte), wurde auch dieser Fall für weitere Entscheidungen auf einen späteren Termin verlegt.
Aus diesem Grund endete damit unser Gerichtsbesuch, aus welchem wir viele neue Erkenntnisse mitnehmen konnten. So zum Beispiel, wie vielfältig der Alltag im Gericht sein kann und gleichzeitig, welche Herausforderung einem hier täglich begegnen, wie beispielsweise Probleme bei der Sprachverständigung. Auch das Fernbleiben von Angeklagten ist keine Besonderheit. Wir alle werden diesen Ausflug vermutlich in Erinnerung behalten und für manche diente dieser vielleicht auch als Anreiz, sich Gedanken darüber zu machen, ob möglicherweise die Arbeit im Gericht für ihn oder sie eine Möglichkeit für die eigene Zukunft sein könnte.
(Julius Heupel)