Hans-Keis-Straße 61
82049 Pullach

Tel (089) 749 753-0
Fax (089) 749 753-299

Hans-Keis-Straße 61
82049 Pullach

Tel (089) 749 753-0
Fax (089) 749 753-229

Hilfsmittel im Fach Mathematik

Im Fach Mathematik am bayerischen Gymnasium sind unter gewissen Umständen bestimmte Hilfsmttel zugelassen. Hierbei geht es um diverse Zeichenutensilien, Taschenrechner oder eine Formelsammlung. Im Folgenden werden die einzelnen Gruppen näher besprochen.

Zeichenutensilien

In allen Jahrgangsstufen ist das Vorhandensein verschiedener Zeichenutensilien zugelassen und auch notwendig. Folgende Gegenstände sollten in einer Schultasche nicht fehlen:

  • spitzer (!!) Bleistift (gespitzter herkömmlicher Bleistift oder Minenbleistift mit einer Mine, die dünner als 1mm ist)
  • Geodreieck
  • Radiergummi

Folgende Gegenstände werden nur für bestimmte Unterrichtssequenzen benötigt. Der jeweilige Lehrer teilt der Klasse die Notwendigkeit im Unterricht mit.

  • Zirkel
  • Parabelschablone

Generell gilt, dass alle oben genannten Gegenstände zur Verwendung im Unterricht und in schriftlichen Leistungsnachweisen zugelassen und notwendig sind.

Taschenrechner

Die Verwendung von Taschenrechnern im Gymnasium wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in einem KMBek vom 07.06.2011, sowie in einem KMS vom 11.11.2011 und dessen Anlage geregelt (siehe hier und hier).
Danach dürfen Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe sowohl im Unterricht, als auch in Leistungsnachweisen einen Taschenrechner benutzen, sofern der Lehrer dies nicht explizit unterbindet.
Die zur Verwendung erlaubten Taschenrechner dürfen folgende Fähigkeiten nicht besitzen:

  • Darstellen von Graphen
  • Umformen von Termen mit Variablen
  • Differenzieren oder Integrieren
  • Lösen von Gleichungen oder Gleichungssystemen
  • näherungsweisen Berechnen der Nullstellen einer Funktion
  • Ermitteln von Differenzwerten im Zusammenhang mit Wahrscheinlichkeitsverteilungen
  • Ermitteln der Länge einer Bernoulli-Kette
  • Ermitteln oder Überprüfen der Entscheidungsregel eines statistischen Testverfahrens
  • Rechnen mit Vektoren
  • Erstellen graphischer oder symbolischer Darstellungen geometrischer Objekte (z. B. Geraden, Ebenen)
  • Untersuchen der Lagebeziehungen geometrischer Objekte

Generell ist zu sagen, dass CAS-Geräte und programmierbare Geräte nicht erlaubt sind. Aber auch vereinzelte wissenschaftliche Taschenrechner fallen in die Verbotsliste.

Falls Sie einen CASIO-Taschenrechner besitzen und überprüfen wollen, ob dieser an Bayerischen Gymnasien zugelassen ist, können Sie dies auf dieser Seite des Herstellers überprüfen. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur die Meinung des Taschenrechnerherstellers widerspiegelt. Ausschlaggebend für die Zulassung eines Taschenrechners sind nur die vom Ministerium vorgegebenen Kriterien.

Andere Hersteller bieten diesen Service leider nicht an. Jedoch können Sie jederzeit mit dem Mathematiklehrer Ihres Kindes Rücksprache halten, welcher Taschenrechner geeignet ist, und ob Ihr Taschenrechner im Unterricht benutzt werden darf. Üblicherweise wird während der 7. Klasse eine Sammelbestellung für alle Schüler durchgeführt, sodass alle den selben Taschenrechner besitzen, was erhebliche Erleichterung im Erlernen der Bedienung verschafft.

Merkhilfe

Ab der 10. Jahrgangsstufe kann im Fach Mathematik die sogenannte „Merkhilfe“ als Formelsammlung im Unterricht und für Leistungsnachweise eingesetzt werden. Die jeweilige Lehrkraft kann aber die Verwendung der Merkhilfe in Leistungsnachweisen untersagen. Im bayerischen Teil der Abiturprüfungen kann die Benutzung der Merkhilfe nicht untersagt werden, im Länderübergreifenden Teil dürfen die Schüler (zumindest im Abitur 2016) wählen, ob sie Hilfsmittel benutzen.

Naturwissenschaftliche Formelsammlungen, die im naturwissenschaftlichen Unterricht zugelassen sind und die Merkhilfe als Abdruck enthalten, dürfen bei mathematischen Leistungsnachweisen, bei denen die Merkhilfe zugelassen ist, verwendet werden.

Alle Informationen zur Merkhilfe und den Link zum Download finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.