Hans-Keis-Straße 61
82049 Pullach

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Regeln für einen reibungslosen und unfallfreien Sportunterricht

1. Kleidung & Ausrüstung

Funktionelle Sportkleidung dient neben dem Gesundheitsschutz auch der Unfallverhütung.
Schüler(-innen) haben deshalb den Gegebenheiten der jeweiligen Sportart sowie den Witterungsbedingungen angemessene, als auch den Sicherheitsanforderungen genügende Sportkleidung und -schuhe zu tragen.
Schmuck, Piercings, Uhren u. A. stellen eine Verletzungsgefahr dar und sind grundsätzlich vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen oder ggf. abzukleben. Lange Haare sind so zusammenzubinden, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Gegebenenfalls sind eine Sportbrille oder Kontaktlinsen zu tragen. (vgl. KMBek vom 8. April 2003 Nr. V. 6-5 K 7405-3.26 816)

2. Essen und Trinken

Essen und Trinken ist im Sportunterricht aus hygienischen und Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt. Mitgebrachte Trinkflaschen müssen in den Umkleiden oder vor den Turnhallen abgestellt werden. Das Kauen von Kaugummi und das Essen von Bonbons ist strengstens untersagt.

3. Unterrichtsversäumnis

Kann ein Schüler(-in) aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht nicht aktiv teilnehmen (einzelne Sportstunde), so ist dem Lehrer eine Mitteilung der Eltern oder ein ärztliches Attest vorzulegen. Es besteht Anwesenheitspflicht.

Für die Gewährung einer Befreiung – über einzelne Sportstunden hinaus – sind die Schulleiter zuständig. (vgl. KMBek vom 17. Januar 1989 Nr. VI/6-K 7400-3/79 988 II)

4. Attest

Ist ein Schüler länger verhindert, am Sportunterricht teilzunehmen, muss in jedem Fall ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

5. Unfälle im Sportunterricht

Im Falle eines Unfalls, muss dieser innerhalb von 3 Tagen dem Versicherungsträger gemeldet werden. Wenn ärztliche Leistungen ohne Unfallmeldung in Anspruch genommen werden, ist der behandelnde Arzt berechtigt, seine Honorarforderungen dem Patienten privat in Rechnung zu stellen. Das Formblatt für eine Unfallmeldung liegt im Sekretariat aus und wird von dort weitergeleitet, nachdem es von dem betroffenen Schüler/ -in bzw. den Eltern ausgefüllt worden ist. (vgl. Vorgaben der GUV)