Hans-Keis-Straße 61
82049 Pullach

Tel (089) 749 753-0
Fax (089) 749 753-299

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Sport

Mitglieder der Fachschaft

Frau Asen

Frau Kurz

Frau Litz

Frau Wagner

Herr Dirmeier

Herr Marx

Herr Ruderer

Herr Starz

Herr Trautner

P-Seminar “Risikomanagement im Schneesport”, Heidelberger Hütte – We are back!

Leider hieß es die letzten 2 Jahre Corona Virus und nicht Powder Virus und somit mussten Spitzkehre, Bergstemme, Pizza, Pommes, Powderturn auf sich warten lassen.

Vergangenen Sonntag konnten wir nun aber endlich wieder durchstarten und uns in unserem natürlichen Habitat über 2200 HM bewegen. Dies bedeutet für unsere P-Seminare der Q11 und Q12, die in der Schule gepaukte Theorie über Tourenplanung mit Risikominimierung,  Lawinenverschüttetensuche und Skitechnik abseits der präparierten Pisten im Seminarraum der Heidelberger Hütte aufzufrischen und in Richtung der angrenzenden Dreitausender, wie Piz Mottana oder auch Piz Davo Lais, in der Praxis anzuwenden. Dass dies mehr als notwendig war und die zweijährige Pause Spuren hinterlassen hat, zeigte sich schon bei der Anreise, als beim ungewollten Versuch, den gesicherten Pistenraum zu verlassen, die Ski eines P-Seminarteilnehmers ihren Dienst verweigerten und es vorzogen, in der Mitte zu brechen. Mit neuem Material, unversehrtem P-Seminarteilnehmer und endlich abseits der Pisten lief es dann auch gleich gehörig besser.

Um Ihnen und euch einen Eindruck zu vermitteln, wie es bisher mit dem Kurs der Q12 verlief, lassen wir nun Bilder anstatt 1000 Worte sprechen:

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Ja ist denn heut schon Weihnachten?

…noch nicht ganz, aber Volleyballweihnachten!

Das Schulleben nimmt nach den strengen Vorgaben der letzten beiden Jahre auf Grund der Corona Pandemie weiter Fahrt auf und so konnte endlich auch wieder die traditionelle Volleyballweihnacht der Fachschaft Sport stattfinden.

Am 19.12.2022 hieß es somit für zwei Teams von ehemaligen Schülerinnen und Schülern, jeweils zwei Teams der Q11 und Q12 sowie ein Lehrerinnen und Lehrer Team sich im Volleyball zu messen und den Sieger in der Neuauflage der Pullacher Volleyballweihnacht zu ermitteln. 

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38:36! – Handball-Team nach Verlängerungs-Krimi siegreich

Die Handball-Schulmannschaft der Mädchen ist Kreissieger in der Wettkampfklasse III (Jahrgang 2008 – 2011).

Am Dienstag, 29.11.2022, traten acht Spielerinnen des OPG gemeinsam mit ihren Betreuern, Herr Starz und Daniel Gmeinwieser (Q12), die Reise nach Ismaning zum Kreisfinale des Jugend-trainiert-für-Olympia-Wettbewerbs an.

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Sommersportwoche des OPG – We are back!

Lange ist es her, dass Unterricht auch außerhalb des Schulgebäudes oder den eigenen vier Wänden stattfand…viel zu lange her! Doch damit ist jetzt Schluss – WE ARE BACK! 

Fiel im vergangenen Schuljahr unser Skilager leider noch den Covid-19 Bestimmungen zum Opfer, so hieß es nun also vom 20. bis 24.09.2021 für unsere siebten Klassen anstatt im Skilager schuss den Berg runter zu schießen, in der Sommersportwoche konzentriert den Bogen schießen, anstatt den Ziehweg im Pflug zu meistern, den Baumzipfelweg im Flug  meistern und anstatt im Kurzschwung den Berg runter zu schwingen, sich am Motorikweg kurz auf die Schaukel schwingen.

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Regeln für einen reibungslosen und unfallfreien Sportunterricht

1. Kleidung & Ausrüstung

Funktionelle Sportkleidung dient neben dem Gesundheitsschutz auch der Unfallverhütung.
Schüler(-innen) haben deshalb den Gegebenheiten der jeweiligen Sportart sowie den Witterungsbedingungen angemessene, als auch den Sicherheitsanforderungen genügende Sportkleidung und -schuhe zu tragen.
Schmuck, Piercings, Uhren u. A. stellen eine Verletzungsgefahr dar und sind grundsätzlich vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen oder ggf. abzukleben. Lange Haare sind so zusammenzubinden, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Gegebenenfalls sind eine Sportbrille oder Kontaktlinsen zu tragen. (vgl. KMBek vom 8. April 2003 Nr. V. 6-5 K 7405-3.26 816)

2. Essen und Trinken

Essen und Trinken ist im Sportunterricht aus hygienischen und Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt. Mitgebrachte Trinkflaschen müssen in den Umkleiden oder vor den Turnhallen abgestellt werden. Das Kauen von Kaugummi und das Essen von Bonbons ist strengstens untersagt.

3. Unterrichtsversäumnis

Kann ein Schüler(-in) aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht nicht aktiv teilnehmen (einzelne Sportstunde), so ist dem Lehrer eine Mitteilung der Eltern oder ein ärztliches Attest vorzulegen. Es besteht Anwesenheitspflicht.

Für die Gewährung einer Befreiung – über einzelne Sportstunden hinaus – sind die Schulleiter zuständig. (vgl. KMBek vom 17. Januar 1989 Nr. VI/6-K 7400-3/79 988 II)

4. Attest

Ist ein Schüler länger verhindert, am Sportunterricht teilzunehmen, muss in jedem Fall ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

5. Unfälle im Sportunterricht

Im Falle eines Unfalls, muss dieser innerhalb von 3 Tagen dem Versicherungsträger gemeldet werden. Wenn ärztliche Leistungen ohne Unfallmeldung in Anspruch genommen werden, ist der behandelnde Arzt berechtigt, seine Honorarforderungen dem Patienten privat in Rechnung zu stellen. Das Formblatt für eine Unfallmeldung liegt im Sekretariat aus und wird von dort weitergeleitet, nachdem es von dem betroffenen Schüler/ -in bzw. den Eltern ausgefüllt worden ist. (vgl. Vorgaben der GUV)

Tipps für Eltern

1. Kauf von Sportschuhen

Für den Sportunterricht in der Halle und auf dem Allwetterplatz ist ein Universal-Hallen-Sportschuh vollkommen ausreichend. Nicht geeignet sind z.B. Joggingschuhe, die durch ihre besondere Sohlenkonstruktion die Gefahr des Umknickens verstärken.
Beim Kauf sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: Fußbett und Gelenkstütze, haltbares Obermaterial sowie eine Sohle, die nicht abfärbt.

2. Information über gesundheitliche Beeinträchtigungen

Eltern sollen die Schule rechtzeitig über eine besondere gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigung des Kindes informieren.

3. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

  • Wie bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg sind Schüler auch beim Schulsport gegen Unfälle versichert.
  • Dieser gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist beitragsfrei.
  • Im Falle eines Unfalls ist Folgendes zu beachten:

    • Benachrichtigung der Schule, damit eine Unfallanzeige erstellt werden kann
    • Information des Arztes, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Der behandelnde Arzt rechnet dann direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab.

Weitere Infos unter: www.kuvb.de/aktuelles

(vgl. Bayerische Landesstelle für den Schulsport, „Auf den Punkt gebracht – Informationen zum Schulsport in Bayern“)