Hans-Keis-Straße 61
82049 Pullach

Tel (089) 749 753-0
Fax (089) 749 753-299

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Hausordnung

Die aktuelle Hausordnung des Otfried-Preußler-Gymnasiums. Sie steht zusätzlich als Download zur Verfügung.

Hausordnung Schuljahr 2018/2019

PRÄAMBEL


Leitgedanke:

Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich Schüler, Lehrer und Eltern wohlfühlen sollen.

Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich um einen freundlichen Umgangston und höfliche Umgangsformen, die von gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft geprägt sind.

Schüler, Lehrer und Eltern verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit.


 

Ziel der Ausbildung am Gymnasium ist es, über die Wissensvermittlung hinaus den Schülerinnen und Schülern Offenheit und Toleranz, Kreativität und Ausdauer, Selbstständigkeit und Teamfähigkeit, Sprachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein zu vermitteln.

Die Schüler/innen begegnen dem Angebot der Schule mit Interesse, Einsatzbereitschaft und zunehmender Verantwortung für sich und andere. Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie Pünktlichkeit und Sauberkeit sind selbstverständlich.

Die Lehrer/innen tragen die Verantwortung für ein effizientes und zeitgemäßes Unterrichtsangebot. Sie wissen sich darüber hinaus ihren Schüler/innen zu gerechter Behandlung und zu fürsorglicher Begleitung ihrer schulischen und menschlichen Entwicklung verpflichtet.

Ein reibungsloses Zusammenleben und Arbeiten in unserer Schule ist nur möglich, wenn alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass sich alle an bestimmte Regeln halten, die Gefahren verhüten helfen und dafür sorgen, dass die mit erheblichem Aufwand geschaffenen Anlagen und Einrichtungen pfleglich behandelt werden.

  1. Verhalten vor dem Unterricht
  • Das Schulhaus wird um 7:30 Uhr geöffnet und Montag mit Donnerstag um 17:00 Uhr, am Freitag um 15:15 Uhr geschlossen. Gleiches gilt für die Öffnung und Schließung des Fahrradkellers.
  • Schüler/innen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, steigen aus Sicherheitsgründen vor dem Schulbereich ab und schieben das Fahrrad zu den Fahrradständern im Fahrradkeller oder stellen diese in die dafür vorgesehenen Unterstellplätze. Die Fahrräder müssen abgeschlossen werden.
  • Das Schulhaus ist nur über den Haupteingang Pausenhof zugänglich; gleiches gilt für das Verlassen des Schulhauses. Die Verbindungstüre zwischen Fahrradkeller und Treppenhaus ist aus Gründen der Sicherheit abgesperrt und somit für den Schulalltag nicht verfügbar.
  • Bis 7:50 Uhr halten sich die Schüler/innen in der Pausenhalle auf. Die Treppenaufgänge müssen unbedingt freigehalten werden. Beim ersten Gong um 7:55 Uhr begeben sich die Schüler/innen in ihre Klassenzimmer bzw. Fachräume.
  • Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenzimmer bzw. Fachraum erschienen, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat. Die Schüler verhalten sich zwischenzeitlich so ruhig, dass niemand gestört wird.
  • Die Namen der Schüler/innen, die nicht anwesend sind, werden zu Unterrichtsbeginn in das Absentenheft eingetragen. Die Absentenlistenführer fragen vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat nach fehlenden Schülern. Sollte ein Schüler / eine Schülerin bis 8:10 Uhr unentschuldigt fehlen, melden dies die Absentenlistenführer im Sekretariat. Das Absentenheft wird von den Verantwortlichen nach Unterrichtsschluss ins Sekretariat gebracht und darf auf keinen Fall mit nach Hause genommen werden.
  1. Pausenregelung
  • Während der Pausen verlassen die Schüler/innen das Klassenzimmer bzw. den Fachraum und begeben sich in die Pausenhalle und / oder in den Pausenhof. Der Aufenthalt im 2. Stock und im Neubau ist während der Pausen untersagt. Die Treppenaufgänge müssen unbedingt freigehalten werden.
  • Das Verlassen des Schulbereichs in den ersten beiden Pausen kann aus Sicherheitsgründen nur den Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 11 gestattet werden. In der Mittagspause dürfen die Schüler/innen nur auf direktem Weg nach Hause fahren, um dort die Pause zu verbringen.
  • Beim jeweiligen „Vor-Gong“ begeben sich die Schüler/innen wieder zu ihren Klassenzimmern bzw. Fachräumen.
  • Schneeballwerfen sowie andere Spiele, die mit Herumtoben im Pausenhof bzw. in der Pausenhalle verbunden sind, müssen wegen der Verletzungsgefahr unterbleiben. Für Bewegungsspiele kann die bewegte Pause (2. Pause Turnhalle) genutzt werden.
  • Das Sekretariat sollte nur in wichtigen Fällen und einzeln aufgesucht werden.
  • Auf die Sauberkeit im Pausenbereich ist besonders zu achten. Jede Klasse ist eine Woche lang jede zweite Pause für die Sauberkeit in der Pausenhalle und im Pausenhof zuständig.
  • In dringenden Fällen können Lehrkräfte während der 2. Pause vor dem Lehrerzimmer aufgesucht werden (nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten).
  1. Verhalten beim Stundenwechsel und nach dem Unterricht
  • Vor dem Verlassen des Klassenzimmers / Fachraumes räumen die Schüler/innen ihre Tische auf. Der Ordnungsdienst wischt die Tafel (Schwämme und Tafellappen sind gegebenenfalls beim Hausmeister erhältlich), schließt die Fenster, bringt die Verdunklungen wieder in ihre Ausgangslage und löscht das Licht.
  • Der Unterrichtsraum wird durch die jeweilige Lehrkraft abgesperrt.
  • Die Schüler/innen, die sich nach dem Unterricht noch im Schulgebäude aufhalten, müssen sich so verhalten, dass sie den Unterrichtsbetrieb nicht stören.
  • An der Bushaltestelle verhalten sich alle Schüler/innen ordnungsgemäß und rücksichtsvoll.
  1. Stundenplanänderungen und Informationen für die Schüler
  • Die Schüler/innen informieren sich täglich vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen über mögliche Stundenplanänderungen (Vertretungsplan!), auch für den kommenden Schultag.
  • Allgemeine Stundenplanänderungen und wichtige Mitteilungen erhalten die Schüler/innen über das Elternportal.
  1. Sauberkeit im Schulbereich
  • Die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände ist eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren des Schulbetriebes.
  • Die Verantwortung für die sachgerechte Bedienung aller elektronischen Geräte liegt bei den jeweiligen Lehrkräften.
  • Für die Abfälle stehen die Papierkörbe bereit. Altpapier gehört in die blauen Abfalleimer, der Restmüll in die roten Abfalleimer.
  • Auf die Reinlichkeit in den Toiletten wird besonderer Wert gelegt. Seife und Handtücher sind nur zweckgebunden zu verwenden. Das Einwerfen von Gegenständen in die Toiletten und Spülkästen ist verboten.
  • Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben (Sammelkiste vor dem Hausmeisterbüro) und können dort bei Bedarf abgeholt werden. Wertsachen sind im Sekretariat abzugeben.
  • Plakate können nur an den hierfür vorgesehenen Flächen und Säulen angebracht werden. Farbflächen dürfen dabei nicht verdeckt werden.
  1. Ordnung im Schulbereich
  • Innerhalb des gesamten Schulbereichs gilt ein gesetzliches Rauchverbot.

Ebenso gilt auf dem gesamten Schulgelände ein striktes Alkoholverbot. Dieses Verbot gilt auch für sonstige Drogen jedweder Art.

  • Gemäß Art. 56 BayEUG (5) sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung können diese vorübergehend einbehalten werden.
  • Fahrräder müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
  • Es dürfen keine Gegenstände mitgebracht werden, die den Unterrichtsbetrieb oder die Ordnung der Schule stören oder die allgemeine Sicherheit gefährden. Dazu gehört auch der Gebrauch von Boards aller Art. Diese müssen ebenfalls im Fahrradkeller / an den Unterstellmöglichkeiten abgestellt werden. Auch solche Gegenstände können gegebenenfalls vorübergehend einbehalten werden.
  1. Feueralarm
  • Die genauen Einzelheiten sind dem Alarmplan zu entnehmen, der in allen Klassenzimmern und Fachräumen aushängt. Der Alarmplan ist Bestandteil diese Hausordnung.
  • Im Falle eines Feuers sind den Anweisungen der jeweiligen Lehrkraft Folge zu leisten.
  1. Außerschulische Nutzung des Schulgeländes

Teilnehmer von Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Nutzung des Schulgeländes können dieses nur betreten, wenn sie die ausdrückliche Zustimmung des Zweckverbandes Otfried-Preußler-Gymnasium Pullach und die Zustimmung des Schulleiters des Otfried-Preußler-Gymnasiums Pullach nachweisen können. Nachdem es vorrangiger Zweck der Anlage ist, den Betrieb eines Staatlichen Gymnasiums in Bayern zu ermöglichen, versteht es sich von selbst, dass im Konfliktfall die Interessen des Otfried-Preußler-Gymnasiums Vorrang haben. Dies gilt auch für kurzfristig angesetzte Maßnahmen des Otfried-Preußler-Gymnasiums.

— Pullach, im September 2018