Leistungserhebungen
Gemäß §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BaySchO legen alle Schülerinnen und Schüler bei Versäumnis einer angekündigten Leistungserhebung (Schulaufgabe, Kurzarbeit, Test, Referat, Präsentation usw.) ein ärztliches Attest vor.
Die Schülerinnen und Schüler der 12. Jahrgangsstufe geben die Atteste nur im Sekretariat ab.