Gemäß §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BaySchO legen alle Schülerinnen und Schüler bei Versäumnis einer angekündigten Leistungserhebung (Schulaufgabe, Kurzarbeit, Test, Referat, Präsentation usw.) ein ärztliches Attest vor.

Die Schülerinnen und Schüler der Q11 und Q12 geben die Atteste nur im Sekretariat ab.