1. Nach Möglichkeit erteilt eine in der Klasse unterrichtende Lehrkraft in dieser Stunde Fachunterricht. In diesem Fall kann auch eine regulär am Nachmittag stattfindende Unterrichtsstunde vorgezogen werden (sog. statt-Stunde).

  2. Sollte dies nicht möglich sein, wird versucht eine Fachlehrkraft für die Unterrichtsstunde einzuteilen, die entweder vorliegende Arbeitsaufträge aktiv bearbeitet oder eigenständig Fachunterricht erteilt.

  3. Sollte keine Fachlehrkraft zur Verfügung stehen, übernimmt eine Lehrkraft die Vertretungsstunde, unterrichtet gemäß den Arbeitsaufträgen oder das eigene Fach. Hierbei wird beispielsweise Grundwissen wiederholt und vertieft.

  4. In der Kernzeit von 8.00 – 13.00 Uhr entfällt grundsätzlich in den Jahrgangsstufen fünf bis zehn der Unterricht nicht, nachmittägliche Randstunden können entfallen.